Wohnungseigentumsverwaltung

Allgemeine Verwaltungsaufgaben

  • ordnungsgemäße Führung einer Beschlusssammlung gemäß § 24 Abs. 7 WEG
  • Planung, Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen sowie ordnungsgemäße Niederschrift gem. § 24 WEG der Beschlüsse, Versand des Protokolls an alle Eigentümer
  • Durchsetzung der geltenden Haus- und Nutzungsordnungen

 

Kaufmännische Verwaltung

  • Geldverwaltung - Führen der auf den Namen der Verwaltung lautenden treuhänderischen Bankkonten
  • Einrichten einer kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung nach den Bestimmungen des WEG getrennt für jede Eigentümergemeinschaft
  • Rechnungskontrolle und –anweisung
  • Erstellung von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen
  • Erstellung der jährlichen Verwaltungsabrechnung
  • Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in der Jahresabrechnung
  • Geldbestandsnachweis
  • Nachweis der Instandhaltungsrücklage
  • Belegprüfung

Technische Verwaltung

  • Abschluss und Kündigung von Wartungs-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Versicherungsverträgen
  • Wahrnehmung der Betreuung, Überwachung und Beratung des Hausmeisters, Hauswarts und anderer Dienstkräfte der Eigentümergemeinschaft
  • Technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch turnusmäßige Begehung neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen zum Zwecke der Werterhaltung und der Früherkennung von Schäden
  • Beratung zur Auftragsvergabe und Auftragsvergabe
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen von Rohrbruch-, Brand- und Sturmschäden sowie Ausfall der Heizungsanlage
  • Schadensmeldung an die Versicherung bei Schäden am Gemeinschaftseigentum
  • Beschaffung von Schlüsseln für die Schließanlage des Gemeinschaftseigentums
  • Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen
  • Instandhaltungsplanung

Verwaltung des Sondereigentums

  • ergänzend zur WEG-Verwaltung für Kapitalanleger mit vermieteten Eigentumswohnungen
  • wird durch gesonderten Vertrag zwischen Sondereigentümer und Verwaltung geregelt
  • Leistungen entsprechen im Wesentlichen denen der Mietverwaltung (Punkt MV, ZV)