Mietverwaltung

Verwaltung Mietverhältnisse

  • Entgegennahme der Mietzahlungen Überwachung des pünktlichen Eingang aller Mietzahlungen
  • Mieterhöhungen gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen
  • Einforderung, Verwaltung und Abrechnung der Mietkaution
  • Erstellung und Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten gegenüber den Mietern
  • Durchsetzung der Hausordnung gegenüber den Mietern
  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Mietrückständen oder anderer Rückstände
  • Übergabe und Zurücknahme der Mieteinheiten, Protokollierung
  • Vornahme des mündlichen und schriftlichen Verkehr mit den Mietern

Zahlungsverkehr, Rechnungslegung, Buchhaltung und Abrechnung

  • Ansammlung alle Gelder für das Objekt auf einem Verwaltungskonto, Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
  • Monatliche Bilanzierung aller Einnahmen und Ausgaben, Erstellung einer jährlichen Überleitungsrechnung samt Einnahmen-/Ausgabenrechnung, Sammeln und ordnungsgemäße Aufbewahrung aller Belege
  • Überweisung aller Überschüsse an den AG
  • Rechnungsprüfung und Bezahlung aller Rechnungen von Lieferanten und Leistungen, öffentliche Abgaben, Versicherungsbeiträge;
  • eine auf kaufmännischer Grundlage basierende Buchhaltung einzurichten und zu führen, die vom Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater des AG zu prüfen ist;
  • Vornahme der Jahresabrechnung bis zum 31. Mai des Folgejahres

Lieferungen und Leistungen, Geräte und Heizmaterial

  • Abschluss und Kündigung von erforderlichen Wartungs-, Dienstleistungs- und Lieferverträgen
  • Überwachung der qualitativen und quantitativen Leistungserfüllung unter Berücksichtigung der Terminfestlegungen und der gesetzlichen Vorschriften (Wartung und Prüfung von technischen Anlagen, Aufzügen, Brandwarn- und –meldesystemen etc.)
  • Beschaffung des erforderlichen Heizmaterials und sonstiger Betriebsmittel
  • Überwachung der technischen Hausverwaltung
  • Führen des Schriftverkehrs mit Behörden, Lieferanten, Kunden

Versicherungen

  • Prüfung des Versicherungsbedarfs
  • Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen
  • Abwicklung und Regulierung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten

Instandhaltung und Instandsetzung

  • Überwachung des baulichen Zustandes des Objektes
  • Vergabe der erforderlichen Reparaturen
  • Überwachung und Abrechnung von Reparaturmaßnahmen

Berichtspflichten des Verwalters

  • Zusammen mit der Jahresabrechnung sind die wichtigsten Ereignisse der einzelnen Objekte aufzulisten.