| Mietverwaltung
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Verwaltung Mietverhältnisse- Entgegennahme der Mietzahlungen Überwachung des pünktlichen Eingang aller Mietzahlungen
- Mieterhöhungen gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen
- Einforderung, Verwaltung und Abrechnung der Mietkaution
- Erstellung und Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten gegenüber den Mietern
- Durchsetzung der Hausordnung gegenüber den Mietern
- Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Mietrückständen oder anderer Rückstände
- Übergabe und Zurücknahme der Mieteinheiten, Protokollierung
- Vornahme des mündlichen und schriftlichen Verkehr mit den Mietern
Zahlungsverkehr, Rechnungslegung, Buchhaltung und Abrechnung- Ansammlung alle Gelder für das Objekt auf einem Verwaltungskonto, Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
- Monatliche Bilanzierung aller Einnahmen und Ausgaben, Erstellung einer jährlichen Überleitungsrechnung samt Einnahmen-/Ausgabenrechnung, Sammeln und ordnungsgemäße Aufbewahrung aller Belege
- Überweisung aller Überschüsse an den AG
- Rechnungsprüfung und Bezahlung aller Rechnungen von Lieferanten und Leistungen, öffentliche Abgaben, Versicherungsbeiträge;
- eine auf kaufmännischer Grundlage basierende Buchhaltung einzurichten und zu führen, die vom Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater des AG zu prüfen ist;
- Vornahme der Jahresabrechnung bis zum 31. Mai des Folgejahres
Lieferungen und Leistungen, Geräte und Heizmaterial- Abschluss und Kündigung von erforderlichen Wartungs-, Dienstleistungs- und Lieferverträgen
- Überwachung der qualitativen und quantitativen Leistungserfüllung unter Berücksichtigung der Terminfestlegungen und der gesetzlichen Vorschriften (Wartung und Prüfung von technischen Anlagen, Aufzügen, Brandwarn- und –meldesystemen etc.)
- Beschaffung des erforderlichen Heizmaterials und sonstiger Betriebsmittel
- Überwachung der technischen Hausverwaltung
- Führen des Schriftverkehrs mit Behörden, Lieferanten, Kunden
Versicherungen- Prüfung des Versicherungsbedarfs
- Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen
- Abwicklung und Regulierung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten
Instandhaltung und Instandsetzung- Überwachung des baulichen Zustandes des Objektes
- Vergabe der erforderlichen Reparaturen
- Überwachung und Abrechnung von Reparaturmaßnahmen
Berichtspflichten des Verwalters- Zusammen mit der Jahresabrechnung sind die wichtigsten Ereignisse der einzelnen Objekte aufzulisten.
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